Rechtsprechung
   BSG, 28.05.2013 - B 5 R 46/13 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14269
BSG, 28.05.2013 - B 5 R 46/13 B (https://dejure.org/2013,14269)
BSG, Entscheidung vom 28.05.2013 - B 5 R 46/13 B (https://dejure.org/2013,14269)
BSG, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - B 5 R 46/13 B (https://dejure.org/2013,14269)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,14269) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 28.05.2013 - B 5 R 46/13 B
    Der Beweisantrag hat im sozialgerichtlichen Verfahren Warnfunktion und soll der Tatsacheninstanz unmittelbar vor der Entscheidung signalisieren, dass ein Beteiligter die gerichtliche Aufklärungspflicht noch für defizitär hält (vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 21 und Nr. 31 S 52).

    Diese Warnfunktion des Beweisantrags verfehlen Beweisgesuche, die lediglich in der Berufungsschrift oder sonstigen Schriftsätzen enthalten sind (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 67 S 73; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 21 und Nr. 35 S 73).

    Sie sind nur als Hinweise oder bloße Anregungen zu verstehen (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 21 und Nr. 35 S 73).

  • BSG, 07.10.2005 - B 1 KR 107/04 B

    Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Fragen tatsächlicher

    Auszug aus BSG, 28.05.2013 - B 5 R 46/13 B
    Fragen rein tatsächlicher Art können aber - auch wenn es sich um sog generelle Tatsachen zu historischen Sachverhalten oder spezielle Erfahrungssätze handelt - keinesfalls zur Zulassung der Revision führen (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 9 RdNr 8; Berchtold in Berchtold/Richter, Prozesse in Sozialsachen, 2009, § 7 RdNr 94; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 319).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 28.05.2013 - B 5 R 46/13 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN; Fichte in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2009, § 160a RdNr 41).
  • BSG, 10.11.2008 - B 12 R 14/08 B

    Zulassung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren, Darlegung der

    Auszug aus BSG, 28.05.2013 - B 5 R 46/13 B
    Dagegen kann die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht zugelassen werden, wenn das Berufungsgericht eine Tatsache, die für die Entscheidung der mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochenen Rechtsfrage erheblich sein würde, noch nicht festgestellt hat und damit derzeit nur die Möglichkeit besteht, dass sie nach Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht und nach weiterer Sachverhaltsaufklärung entscheidungserheblich werden kann (BSG Beschluss vom 10.11.2008 - B 12 R 14/08 B - Juris RdNr 6 mwN).
  • BSG, 18.12.2000 - B 2 U 336/00 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Aufklärung des Sachverhaltes - Von

    Auszug aus BSG, 28.05.2013 - B 5 R 46/13 B
    Ohne eine solche förmliche Antragstellung ist regelmäßig davon auszugehen (vgl § 202 S 1 SGG iVm § 295 Abs. 1 ZPO), dass sie ihr Beweisverlangen nicht mehr weiterverfolgt, sondern fallen gelassen hat (stRspr BSG, vgl SozR 3-1500 § 160 Nr. 31 S 52 und Nr. 35 S 74, jeweils mwN).
  • BSG, 24.11.1988 - 9 BV 39/88

    Revision - Amtsermittlungspflicht - Beweisantrag

    Auszug aus BSG, 28.05.2013 - B 5 R 46/13 B
    Diese Warnfunktion des Beweisantrags verfehlen Beweisgesuche, die lediglich in der Berufungsschrift oder sonstigen Schriftsätzen enthalten sind (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 67 S 73; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 21 und Nr. 35 S 73).
  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 28.05.2013 - B 5 R 46/13 B
    9 Aber selbst wenn sich aus der angesprochenen Problematik eine abstrakte Rechtsfrage herleiten ließe, hätte die Klägerin im Rahmen der Klärungsbedürftigkeit zumindest aufzeigen müssen, warum sich die nähere Bestimmung der Begriffe "besetzt" und "eingegliedert" nicht bereits aus dem geltenden Recht (einschließlich des Völkerrechts) ergibt und ob hierzu oder zum Status der Slowakei im streitigen Zeitraum nicht bereits Rechtsprechung des BSG oder anderer oberster Bundesgerichte existiert (vgl BSG Beschlüsse vom 16.5.2007 - B 13 R 97/07 B - Juris RdNr 8 und vom 13.5.1997 - 13 BJ 271/06 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 28.05.2013 - B 5 R 46/13 B
    Denn eine Rechtsfrage ist auch dann geklärt, wenn sie höchstrichterlich zwar noch nicht ausdrücklich entschieden ist, sich jedoch für ihre Beantwortung in höchstrichterlichen Entscheidungen zu vergleichbaren Regelungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17; s hierzu auch Fichte in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2009, § 160a RdNr 41 mwN).
  • BFH, 05.10.2010 - X B 72/10

    Darlegungsanforderungen einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer

    Auszug aus BSG, 28.05.2013 - B 5 R 46/13 B
    Stützt das Gericht seine Entscheidung - im Rahmen eines mehrgliedrigen Tatbestandes - aber kumulativ auf mehrere Gründe, von denen jeder für sich genommen das Entscheidungsergebnis trägt, so kommt eine Zulassung der Revision nur dann in Betracht, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungsstränge ein Zulassungsgrund schlüssig geltend gemacht wird und vorliegt (BSG Beschluss vom 18.1.2012 - B 8 SO 36/11 B - Juris RdNr 5; BFH Beschlüsse vom 5.10.2010 - X B 72/10 - BFH/NV 2011, 273, vom 26.10.2010 - V B 104/09 - BFH/NV 2011, 609, vom 13.7.2011 - X B 117/10 - BFH/NV 2011, 2075 und vom 15.12.2011 - X B 138/10 - BFH/NV 2012, 595).
  • BFH, 13.07.2011 - X B 117/10

    Darlegungserfordernisse bei behaupteter Divergenz und kumulativer

    Auszug aus BSG, 28.05.2013 - B 5 R 46/13 B
    Stützt das Gericht seine Entscheidung - im Rahmen eines mehrgliedrigen Tatbestandes - aber kumulativ auf mehrere Gründe, von denen jeder für sich genommen das Entscheidungsergebnis trägt, so kommt eine Zulassung der Revision nur dann in Betracht, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungsstränge ein Zulassungsgrund schlüssig geltend gemacht wird und vorliegt (BSG Beschluss vom 18.1.2012 - B 8 SO 36/11 B - Juris RdNr 5; BFH Beschlüsse vom 5.10.2010 - X B 72/10 - BFH/NV 2011, 273, vom 26.10.2010 - V B 104/09 - BFH/NV 2011, 609, vom 13.7.2011 - X B 117/10 - BFH/NV 2011, 2075 und vom 15.12.2011 - X B 138/10 - BFH/NV 2012, 595).
  • BFH, 26.10.2010 - V B 104/09

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei kumulativer

  • BFH, 15.12.2011 - X B 138/10

    Entscheidungserheblichkeit bei kumulativer Begründung - Sachaufklärungspflicht

  • BVerwG, 25.05.1971 - III C 104.67

    Einbeziehung der Slowakei in den unmittelbaren Einflussbereich der deutschen

  • BSG, 16.05.2007 - B 13 R 97/07 B

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

  • BSG, 18.01.2012 - B 8 SO 36/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

  • BSG, 18.03.1982 - 11 RA 28/81

    Rente; Hinterbliebenenrente; Auszahlung ins Ausland

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht